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 Führerscheinklassen - Zweiräder bis 18. Januar 2013*


Klasse A unbeschränkt:

- Schwere Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- 2 Zugangswege für die Klasse A unbeschränkt:

1.) 2 Jahre im Besitz der Klasse A beschränkt, dann formloser Übergang zu Klasse A unbeschränkt.

2.) Direkter Einstieg ab 25. Lebensjahr.

 

Klasse A beschränkt:

- Mittelschwere Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.

Der Führerschein Klasse A beschränkt wird auf 2 Jahre erteilt. Nur für Krafträder mit einer Nennleistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Mindestens 6,25 kg Leergewicht pro kW.

Stufenweiser Zugang zur offenen Klasse A.

Mindestalter: 18 Jahre

 

Klasse A1:

- Leichte Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von maximal 11kW.

- Bis 18 Jahre, Bauart bestimmte Höchstgesschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

 

Klasse M:

- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor wie:

Moped, Mokick, Roller

 

*Hinweise:

  Die vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben bestehen. Durch zusätzliche Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es nicht. Aber bis Ende 2032 müssen alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.
 Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Aber auch zum Beispiel beim Ersatz eines verloren gegangen Führerscheins oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis wird seit dem 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.

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