Führerscheinklassen PKW bis 18. Januar 2013*
Klasse B:
-Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, maximal 8 Personen + Fahrer
-Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse,
-außerdem Anhänger deren zulässige Gesamtmasse, die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
-Sowie die zulässigen Gesamtmassen der Kombination Zugfahrzeug + Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. begleitendes Fahren ab 17 Jahre unter best. Voraussetzungen
Klasse BE:
-Kombination Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg die nicht unter die Klasse B fallen.
*Hinweise:
Die vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben bestehen. Durch zusätzliche Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es nicht. Aber bis Ende 2032 müssen alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Aber auch zum Beispiel beim Ersatz eines verloren gegangen Führerscheins oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis wird seit dem 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.